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Das Graffitibeseitigungs-glossar

A. Applikation

B. Beton

C. Chemische Reiniger

D. Dampfreinigung

E. Effektive Vorbeugung durch Versiegelung

F. Fundament

G. Graffiti-Attacken

H. Hochdruckreinigung:

I. Installationen Ist das Anbringen von Gegenständen im urbanen Raum.

J. justified-graffiti = auf Wunsch erstellte grafittis z.B. von: www.art-efx.de | Muss mit Stadt abgesprochen sein, kann als ,,Deko’’ oder ,,Werbung’’ appliziert werden.

K. Kreidezeichnungen | für viele die Erste Erfahrung was Graffitibeseitigung angeht.

l. Legal wall = Dort wo es niemanden stört, kann irgendwo sein oder auch als ,,famous-place-to-spray-at’’ empfunden werden so wie die alte DDR Wand oder der Mauerpark <- letzteres ist definitiv Besuchenswert nach freiem Gusto


M. Mauer | an diesen Objekten finden sich die meisten Graffitis an.

N. Non-Legal-Grafitti | Jene Grafittis die aktiv als Störung empfunden und zur offiziellen entfernungsäußerung gebracht wurden. Sowie Grafittis die messbar die Daseins und Lebensqualität von Individuen beinschränkt von z.B. das besprayen von Einfamilienhäusern entgegen des Willens der Bewohner des Hauses, Grafittisprays in Supermärkten, an Fenstern einer Arztpraxis, über Fahrplänen u.v.m.

O. Overkill | Dort geht Graffitibeseitigung mit Dekor hand in hand, es geht um die Betitlung von der Linienführung: unkontrolliertes, schlagartiges Entweichen der Farbe aus der Sprühdose; häufig technischer Fehler der Dose Bei Bedarf; wenn es nicht als Kunst empfunden wird oder als, es soll wohl so sein, dann kann der technische Fehler druch Filigrane Graffitibeseitigungsmethoden entfernt werden, dabei wird natürlich anderes Werkzeug verwendet um das Material wieder zum Vorschein zu bringen z.B. Das Abdecken von den fehlerfreien Parts + Hochdruckreinigung = Gezieltekleinteilgraffitibeseitigungsmethodik.

P. Public-Art, mit ,,Leinwand-’’-Eigentümer/Instandshalter d.h. z.B. Hausblock-eigentums-sowie-facility-management-firmen für Mietwohnungen abgesprochene Kunstwerke die meist ganze Hauswände umfassen und per Öffentlichenpersonenverkher sichtbar sind. Beschwerden / Entfernungswünsche werden meist abgelehnt. Grund ist Positiv-Öffentlichesgemütsbereichern.

R. Respekt | Persönliche Ordnungsempfinden nicht zwangsweise durchsetzen zu wollen aufgrund von Verständniss für die Meinung anderer sowie bewundernde sowie Gemütshaltung für das aktive Machen sowie Tun von Tätigkeiten.
Beispiel Positiv: Person A spricht zu Person B: ,, Das Person C dies sowie Jenes macht, echt toll. ‘’ Person B: ,,mhhhhmm, ja kann man so sehen.’’
Beispiel Negativ: Person A spricht zu Person B: ,, Das Person C wieder dies sowie jenes macht, mag ich nicht hier haben.’’ Person B: ,,Ist es ihr Entscheidungsrecht? falls ja, benötigen sie Hilfe?’’

S. Spot | Begriff für entweder legale oder illegale Orte die für gewisse Tätigkeiten besser sind als andere, Beispiel: Person A spricht zu Person B: ,, Kennst du einen tollen/gemütlichen/ruhigen ort für z.B.: Liebemachen/Musikhören/Malen?’’

T. Tag | Meist nicht Bilder sondern Text per Spraydosengrafitti, kann bei Bildern wie eine Unterschrift des Malers gelten, ist in üblicher betrachtung und häufigen markieren von Fremd/nicht-selbst-eigentum nicht als Unterschrift sondern als Gruppen-Präsenz-Markierung verwendet und stört häufig aber nicht immer
Beispiel: Der örtliche Headshop sprayt ein Acronym seines Headshopladennamens an seine Wände, das wird nicht nur nicht abstreitbar seine eigene Stilentscheidung sein sondern evtl sogar nicht als störend von nicht fremden d.h. Passanten/nichtpotentiellekundengruppen empfunden und klar als groovy/passend von den eigenen Kunden/besuchern angesehen

U. Urban knitting | Häkelei und Strick angewendet um die Straßenelemente aufzuflauschen, kann auch von Graffitibeseitungsfirmen entfernt werden insofern bewiesenermeise Störfaktor deklariert werden kann
v. Vandalismus | Graffiti kann Vandalismus sein, Vandalismus muss nicht zwingend Graffiti sein, Graffiti kann auch kein Vandalismus sein.

W. Wandmalerei, das Verwenden von Pinseln und Malinstrumenten um Wände mit Farben oder nichtfarben zu bemalen. Kann Legal oder Illegal sein, kann auch einfach Egal sein z.B. eine Wandmalerei in den Rockymountains wird selten bis nie von einer Graffitibeseitigungsfirma entfernt.

X. Nicht definiertes etwas entweder Gruppe, Grafitti, maßeinheit, datum, irgendetwas was z.B. am Telefon noch erörtert wird aber ,,genannt’’ wird um einen Auftrag in Annahme und Bestätigung zu bringen

Y. Yarn-Bombing | anderer Begriff für Urbanknitting

Z. Zenit z.B. der höchste Punkt an dem z.B. die Sonne stehen kann.

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